Ab sofort stehen my-Warehouse Shopbetreibern 10 neue Seitenhintergründe über die contentlibary zur Verfügung. Zur Installation genügt ein Klick, durch die contentlibary Anbindung können nicht mehr benötigte Hintergründe auch gelöscht werden um Webspace zu sparen.
Mit den neuen Hintergründen stehen den my-Warehouse Shopbetreibern in jedem Shoppaket nunmehr 190 Seitenhintergründe zur Auswahl.
Ab sofort überprüft der Shopcheck auch ob und wenn ja wann zuletzt Shopnews geschrieben wurden und erinnert ggfls. das die letzte Shopnews älter als 30 Tage ist.
Diese Funktion steht in allen my-Warehouse Shoppaketen bereits zur Verfügung.
Ab sofort gibt es 10 weitere Seitenhintergründe in der my-Warehouse contentlibary.
Die neuen Hintergründe bringen Strukturen, nämlich Sand, Kieselsteine, Mauern, Holspäne, Kaffeebohnen und Getreide auf den Shophintergrund.
Somit stehen insgesamt 180 Seitenhintergrundgrafiken zur Verfügung.
Ab sofort können my-Warehouse Shopbetreiber Kunden mit Kundenkonto auch als “schwierige Kunden” kennzeichnen.
In der Bestellübersicht wird dann beim Kunden eine entsprechende Kennzeichnung angezeigt so das die Bestellung mit besonderer Sorgfalt behandelt werden kann. Speziell bei größeren Shops mit mehreren Mitarbeitern im Backend lässt sich so eine reibungslosere Bestelbearbeitung gewährleisten. Natürlich kann eine Kennzeichnung auch jederzeit wieder herausgenommen werden.
Weitere Einzelheiten zur Bestellung können über die Bestellnotizen abgelegt werden, ebenso wie Einzelheiten zum Kunden bei den Kundennotizen Platz finden.
Dieses Feature ist in allen my-Warehouse Shoppaketen bereits enthalten.
Auf dem Packzettel steht ab sofort auch der im Shop stehende Bestand für Produkte bzw. Produktvarianten.
Damit ist es möglich mit dem Packzettel eine “fliegende Inventur” zu etablieren da sich beim Kommissionieren auch gleich eine Bestandsüberprüfung machen lässt.
Der aktualisierte Packzettel ist in allen my-Warehouse Shoppaketen bereits enthalten.
Ab sofort können die Zahlungsarten in my-Warehouse Shopsystemen mit Gebühren belegt werden.
Die Gebühren können dabei einen festen Wert haben oder prozentual vom Nettowarenkorbwert berechnet werden. So hat der Shopbetreiber die Möglichkeit die Kosten für die Zahlungsplattformen auf den Kunden umzulegen. Natürlich lassen sich so, korrekt eingesetzt, auch Zahlungsflüße steuern.
Diese Funktion ist in allen my-Warehouse Shoppaketen bereits enthalten.