Ab sofort werden die voraussichtlichen Versandkosten eines Warenkorbes im Warenkorb selbst angezeigt.
Dabei werden alle Kombinationen aus Versand- und Zahlungsmöglichkeit präsentiert.
Bei nicht eingeloggten Kunden wird der Ort des Shops als Basis genommen, eingeloggte Kunden bekommen die Versandkosten der jeweiligen Hauptadresse zu sehen. Der Schriftzug “Voraussichtliche Versandkosten in …” ist zudem mit der Versandkostenerklärung verlinkt.
Anzeige der voraussichtlichen Versandkosten im Warenkorb
Dieses Feature lässt sich im Backend dekaktivieren ist jedoch standardmäßig aktiviert und natürlich in jedem my-Warehouse Shoppaket bereits enthalten.
Ab sofort können my-Warehouse Shopbetreiber die Versandkosten auch nach Entfernung und Gewicht berechnen lassen. Es sind bis zu 12 Zonen einrichtbar die jeweils eine Versandtabelle mit Gewichten enthalten können. Die Entfernung wird anhand der Adressen in Geokoordinaten umgesetzt und die Luftlinie berechnet, hierfür gibt es zwei Modi, einmal die Shopadresse als Lieferausgangspunkt und einmal die Lieferadressen der Lieferanten.
Damit können auch Shopbetreiber mit Dropshippingangebot die nach Entfernung und Gewicht berechnen eine saubere Versandkostenberechnung realisieren. Das funktioniert auch bei gemischten Warenkörben, dann wird die Lieferung in entsprechende Teillieferungen aufgespalten und die jeweiligen Summen kumuliert ausgegeben. Ist kein Lieferant angegeben wird automatisch die Shopadresse verwendet.
Das Modul kann frei benannt werden und ist dadurch nicht an einen Logistiker gebunden.
Dieses Versandmodul ist in allen my-Warehouse Shoppaketen bereits enthalten.
Wie Google in seinem Google Base Blog berichtet werden die Versandkosten nun, so geliefert angezeigt.
Damit sind die Versuche Versandkosten über den Firmennamen zu kommunzieren obsolet und sollten gemäß den redaktionellen Richtlinien des Google Base Dienstes entfernt werden.
Das Problem begann mit dem BGH Urteil zur Anzeige der Versandkosten in Preissuchmaschinen, die Abmahnwelle zur Thematik ist bereits angelaufen.
Da my-Warehouse Shopsysteme die Versandkosten gemäß den Spezifikationen ausliefern können my-Warehouse Shopbetreiber Ihre Google Base Kampagnen nun wieder aufnehmen.
Google hat reagiert, nachdem nun die Abmahnwelle angelaufen ist und das BGH Urteil zur Anzeige der Versandkosten in Preissuchmaschinen knapp 3 Wochen alt ist, und ein Attribut für die Versandkostenübergabe bereitgestellt.
Wir haben die Exportdatenfeeds umgehend entsprechend den Google Vorgaben angepasst so das my-Warehouse Shopsysteme in der Lage sind die Versandkosten automatisch mit exportieren.
Da Google aber noch nicht in der Lage zu sein scheint die Versandkosten auch anzuzeigen ist von einer Wiederaufnahme der Google Base Kampagnen gegenwärtig noch abzuraten.